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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen (Stand Mai 2007)

ARCO Immobilien
ASM Immobilien
Zur Lippe Immobilien


1. Mit der Verwendung unseres Angebotes anerkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objekts mit uns oder dem Eigentümer.

2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers bzw. des Vermieters. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.

3. Wir erhalten für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge bzw. die jeweils angeführten Prozentsätze zu zahlen. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bezüglich des angebotenen Objekts bzw. einer verbindlichen vorgreifenden Vereinbarung (Vorvertrag) verdient und zur Zahlung fällig.

4. Falls nichts anderes vereinbart oder aufgeführt wurde, gelten folgende Provisionssätze als vereinbart:
Bei der Vermittlung von Mietverträgen bezüglich Wohnimmobilien zwei Monatsmieten zu-züglich Umsatzsteuer.
Bei der Vermittlung von Mietverträgen bezüglich Gewerbeimmobilien mindestens drei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer bzw. fallweise 3% plus Umsatzsteuer der zehnfachen Jahresmiete nach vorhergehender Vereinbarung.
Bei Vermittlung von Kaufverträgen 3% plus Umsatzsteuer des Kaufpreises.

5. Ist dem Auftraggeber das von uns nachgewiesene/vermittelte Objekt bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung durch uns, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens binnen vier Tagen, den Auftraggeber hiervon zu unterrichten und eine Abschrift des Vertrages zu übersenden.

6. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt und bedarf im übrigen unserer schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn ein Dritter, den er die für ihn bestimmten Maklerinformationen weitergegeben hat, und das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird mit Abschluss des Mietvertrages bzw. Kaufvertrages wirksam und fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.

7. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, für den anderen Vertragsteil, auch provisionspflichtig, tätig zu werden.

8. Die Firmen ASM Immobilien, ARCO Immobilien und Zur Lippe Immobilien haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits begründet sind.

9. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

10. Von diesen Bedingungen abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.